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Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle greift frisch gegründeten Firmen, jungen Betrieben und Bestandsunternehmen unter die Arme. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen zu stärken. Diese sollen wettbewerbsfähig bleiben und bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Lässt sich ein Betrieb von einem zertifizierten Berater wie dem IPBB unterstützen, übernimmt das BAFA bis zu 50% der Beratungskosten.

Die Förderung richtet sich an:

  • Startups in den ersten beiden Jahren ihres Bestehens
  • Bestandsunternehmen, die seit drei Jahren am Markt sind und sich bereits  etabliert haben
  • Unternehmen, die sich in einer Krise befinden

Bezuschusst wird die Beratung in allen gängigen Fragen wie Organisation, Personal, Führung und Finanzen.

In speziellen Fällen können außerdem weitere Beratungskosten erstattet werden. Damit will das Förderprogramm „strukturellen Ungleichheiten“ begegnen. Förderfähig sind demnach Betriebe, die zum Beispiel von Frauen geführt werden oder die Menschen mit Migrationshintergrund integrieren möchten. Gefördert werden zudem Maßnahmen, die speziell zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz beitragen, Fachkräfte binden oder die bessere Vereinbarkeit von Beruf oder Familie sicherstellen wollen.

Mögliche Fördermittel

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich beim Programm des BAFA nach den maximal förderfähigen Beratungskosten und dem Standort des Unternehmens.

  • In Schleswig-Holstein und Hamburg unterstützt das BAFA junge Unternehmen, indem es bis zu 50% der Beratungskosten übernimmt, maximal aber den Betrag von 2.000 Euro.
  • Bestandsunternehmen können sich ebenfalls 50% der Kosten wiederholen. Hier sind maximal 1.500 Euro Unterstützung möglich.
  • Ist ein Unternehmen in Schwierigkeiten übernimmt das Amt 90% und gibt einen Zuschuss von bis zu 2.700 Euro.

Auf www.bafa.de finden Sie eine genaue Übersicht der förderbaren Beratung sowie Details zu Voraussetzungen und möglichen Ausschlusskriterien.