Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – ob Sie die Weiterbildung für sich selbst oder für einen Mitarbeiter benötigen: In Schleswig-Holstein werden Sie durch die Investitionsbank unterstützt! Die IB.SH bezuschusst bis zu 50% der anfallenden Seminarkosten, bzw. übernimmt bis zu 2.000 Euro.
Wer bekommt einen Weiterbildungsbonus?
Der Weiterbildungsbonus ist für alle Berufstätigen und Auszubildenden in Schleswig-Holstein gedacht. Außerdem werden auch Freiberufler und Inhaber von Kleinstbetrieben ermutigt, die staatlichen Zuschüsse zu nutzen. Voraussetzung ist lediglich, dass man seinen Wohnsitz im „echten Norden“ hat oder bei einer hier ansässigen Firma arbeitet. Außerdem muss die Weiterbildung einen beruflichen Schwerpunkt haben (Kurse aus den Bereichen Gesundheit, Sport oder Erholung sind somit ausgeschlossen). Ziel ist, dass der Weiterbildende das neu Erlernte in seinem Berufsleben anwenden kann: Schließlich sind qualifizierte Arbeitskräfte bei Arbeitgebern heiß begehrt, werden seltener arbeitslos und finden im Falle einer Arbeitslosigkeit schneller wieder eine neue Stelle.
Wann ist eine Weiterbildung sinnvoll?
Für Arbeitnehmer ist eine Weiterbildung immer dann sinnvoll, wenn sie eine spezielle Fähigkeit neu dazu lernen oder einen bereits bestehenden Wissensbereich vertiefen wollen. Wenn sie berufliche Defizite befürchten und einen Wissensmangel ausgleichen möchten, ist eine Weiterbildung ebenfalls hilfreich.
Arbeitnehmer erhalten durch neues Know-how neue (Aufstiegs-)chancen. Unternehmer wiederum, sichern sich durch die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter Wettbewerbsvorteile und bessere Zukunftsperspektiven. Deshalb sollten Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern regelmäßige Fort- und Weiterbildungen ans Herz legen: Wenn Fachkräfte ihre Kompetenzen erweitern, hat dies am Ende schließlich nicht nur einen Nutzen für den Chef, sondern auch für den Mitarbeiter persönlich, sein Team und letztlich die gesamte Firma.
Was wird gefördert?
Die IB.SH fördert mit dem Weiterbildungsbonus eine Vielzahl von Seminaren. Grundvoraussetzung ist lediglich, dass diese beruflich relevant sind und der Arbeitgeber 50% der Kosten übernimmt. Außerdem sollte das jeweilige Seminar mindestens zwei Tage bzw. 16 Stunden dauern. Welche passenden Seminare das IPBB anbietet, lesen Sie hier.
Weiterführende Informationen, FAQ und Antragsformulare finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung und der Investitionsbank SH.