Beratungskosten, Beratungsdienstleistung, Zuschuss, Bezuschussung, Unterstützung, Förderung, Finanzierung, Kostenübernahme, Hilfe, Subvention

Fördermöglichkeiten

190516_Button_final

Die Kosten für einen guten Berater müssen oft nicht komplett selbst bezahlt werden. Es gibt von EU, Bund und Kommunen teils beachtliche finanzielle Zuschüsse. Je nach Größe des Unternehmens und Art des Projekt zwischen 30% und 80%. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollen dadurch gestärkt werden.

Das Institut für psychologische Beratung und Bildung ist für folgende Fördermöglichkeiten autorisiert:

  • Prozessberatung im Programm UnternehmensWert:Mensch über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Förderquote bis zu 80%)
  • Prozessberatung im Programm uWM plus über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Förderquote 80%)
  • Das Digitalisierungsprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Förderquote bis zu 50%)
  • Zuschüsse für Unternehmensberatung durch das BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Förderung bis zu 2.700€)

Weitere attraktive Zuschüsse für Privat- und Unternehmerkunden:

  • Weiterbildungsbonus für Angestellte, Freiberufler und Unternehmer von der IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein (Förderquote 50%)
  • Bezuschussung der Beratungskosten durch die GpE:SH – Gesellschaft für personalEntwicklung Schleswig-Holstein (Förderquote bis zu 30%)

Wir finden gerne für Sie heraus, ob Ihr Beratungsbedarf förderfähig ist! Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Aschoff unter +49-431-7994-9885 oder kontakt@ipbb-kiel.de.