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Wissenswertes: Arbeitsschutz Psyche – wichtige Infos für Arbeitgeber

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Jahrelang waren Arbeitgeber in der Pflicht, für das körperliche Wohlergehen ihrer Angestellten zu sorgen und gesundheitliche Risiken im Beruf so gering wie möglich zu halten. Doch mit der rasant steigenden Zahl von psychischen Erkrankungen wie Depressionen und Burnout ist die Verantwortung für Unternehmer gestiegen: Seit einer Gesetzesänderung im Herbst 2013 müssen Arbeitgeber nachweisen, dass sie sich auch um die Psyche und das mentale Wohlbefinden ihrer Arbeitnehmer kümmern. Geregelt wird dies durch die Paragraphen 5 und 6 im Arbeitsschutzgesetz.

Was dies für Sie als Unternehmer bedeutet, fassen wir in den wichtigsten Fragen zusammen:

Warum ist die „Psyche“ Teil des Arbeitsschutzgesetzes?

Immer häufiger fallen Arbeitnehmer in Deutschland wegen psychischen Erkrankungen aus. Die Fehltage wegen Burnout, Depressionen, Angstzuständen oder Suchterkrankungen steigen rasant. Was der Wirtschaft jährlich ein Milliarden-Minus in die Kassen reißt, bedeutet für jeden einzelnen Betroffenen und seine Familie eine persönliche Krise. Daher nimmt unser Gesetzgeber Unternehmer stärker in die Pflicht: Arbeitgeber müssen dafür sorgen, die mentalen Belastungsfaktoren in ihren Betrieben so gering wie möglich zu halten. Zudem müssen sie ihre Arbeitnehmer über mögliche Risiken aufklären, psychischen Krankheiten aktiv vorbeugen und Maßnahmen ergreifen, damit diese möglichst frühzeitig erkannt werden.

Was muss ich als Unternehmer beachten?

Das Arbeitsschutzgesetzt verpflichtet Arbeitgeber, dass sie das Arbeitsumfeld ihrer Angestellten auf psychische Belastungsfaktoren untersuchen. Sie müssen eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchführen und nachweisen. Diese beinhaltet

  • Das Ausfindigmachen bestehender – aber auch drohender – psychischer Gefährdungen im Betrieb
  • Die Aufklärung der Mitarbeiter über die identifizierten Gefahren
  • Das Einleiten entsprechender Gegenmaßnahmen
  • Die Dokumentation des gesamten Prozesses

Im besten Falle werden also alle Präventivmaßnahmen (wie z.B. betriebsärztliche Untersuchungen oder Informationsveranstaltungen) schriftlich festgehalten. Übrigens: Wer das Gesetz missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, ggf. sogar eine Straftat. In jedem Falle drohen unangenehme Konsequenzen. Fällt Ihr Mitarbeiter zum Beispiel zwecks Burnout aus und Sie können die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nicht nachweisen, könnte die Krankenversicherung Sie zur Kasse bitten.

Kommt es auf meine Betriebsgröße an?

Nein. Unabhängig davon ob Sie einen, 10, 100 oder 1.000 Mitarbeiter haben, sind Sie dazu verpflichtet, den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz Psyche zu dokumentieren.

Welche Einfluss-Faktoren muss ich als Arbeitgeber beachten?

An jedem Arbeitsplatz herrschen viele verschiedene Einflüsse: Sitzen einige Ihrer Mitarbeiter zum Beispiel in einem Großraumbüro, sind diese einem deutlich höheren Lärmpegel ausgesetzt als Mitarbeiter in 2-Mann-Büros. Doch nicht alle Einflussfaktoren liegen so leicht auf der Hand. Hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass auch Unterforderung Ihre Mitarbeiter enorm belasten kann? Oder dass ständige Unterbrechungen im Arbeitsfluss negative Auswirkungen haben? Umgekehrt sind auch positive und ausgleichende Faktoren zu beachten: Flexible Arbeitszeiten, Unterstützung durch die Kollegen oder regelmäßiges konstruktives Feedback gehören zu den guten Einflüssen. Sie sehen also, es ist ein sehr komplexes Feld. Gerne helfen Ihnen unsere Arbeitspsychologen am IPBB, alle offensichtlichen und versteckten Einflüsse zu entdecken, zu analysieren und daraus nötige Handlungsmaßnahmen abzuleiten.

Was kann ich tun, um meinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen?

Da kein Unternehmen dem anderen gleicht, gibt es für die Durchführung des Arbeitsschutz Psyche auch kein Konzept von der Stange. Am IPBB beraten wir Sie deshalb gerne zu allen möglichen Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutz Psyche und erstellen für Sie ein maßgeschneidertes Konzept für Ihren Betrieb! Außerdem empfehlen wir Ihnen, sich auch an offizieller Stelle zum Thema zu informieren. Dazu finden Sie hier den Link zur Seite Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – Arbeitsprogramm Psyche.

Arbeitsschutz_Psyche_Prävention

Wie hilft das IPBB weiter?

Per Gesetz muss jeder Arbeitgeber regelmäßig kontrollieren, wie hoch oder niedrig die mentalen Belastungen für seine Mitarbeiter sind. Diese Gefährdungsbeurteilung muss nicht zwingend separat von innerbetrieblichen Kontrollmechanismen durchgeführt werden. Sie kann in den Rahmen bereits vorhandener Maßnahmen zu physischen Belastungen und Risikofaktoren mit eingebunden werden.

Möchten Sie als Arbeitgeber einen externen Experten zu Rate ziehen, um Ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen, unterstützen wir Sie gerne. Wir entwerfen für Sie ein individuell für Ihren Betrieb geschneidertes Präventions- und Kontrollpaket, das Sie jährlich anwenden können um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen.

  • Dafür beziehen wir Ihre Mitarbeiter mit ein und entlarven gemeinsam mit diesen alle psychischen Belastungsfaktoren, die im Zusammenhang mit den bei Ihnen im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten auftreten, bzw. auftreten könnten.
  • Wir vermitteln Ihnen konkrete Methoden, mit denen Sie diese Belastungsfaktoren künftig in Eigenregie entdecken, definieren und ggf. vermindern können.
  • Außerdem informieren wir auf Wunsch auch Ihre Belegschaft, um diese für psychische Einflüsse zu sensibilisieren (z.B. durch extra Seminare für Führungskräfte oder Inhouse-Schulungen für alle).
  • Wir kontrollieren die durchgeführten Maßnahmen auf Wirksamkeit.

Der Arbeitsschutz Psyche ist viel mehr als nur eine reine Vorgabe des Gesetzgebers!

Wichtig ist vor allem, ein Bewusstsein bei Unternehmern und Mitarbeitern zu schaffen, wie wichtig unser aller Gesundheit ist und von welch hohem Wert diese ist. Hier geht es nicht nur darum, teure Kosten durch Arbeitsausfälle zu vermeiden und Trends wie Burnout und Frühverrentung entgegenzuwirken. Gesehen werden sollte unserer Meinung neben dem Vermeiden negativer Faktoren vor allem auch das Schaffen und der Ausbau positiver Faktoren! Ihre Mitarbeiter sind es wert. Und sie werden es Ihnen danken: Mit mehr Freude an der Arbeit und erhöhter Produktivität. Das steigert – nicht zuletzt – die Zufriedenheit Ihrer Kunden und Ihren Unternehmenserfolg.

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